Hochwasserschutz in Haßloch: MdL Brigitte Hayn und MdL Christine Schneider fragen Ministerpräsident Kurt Beck
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- Kategorie: Landespolitik
- Veröffentlicht am Freitag, 20. Januar 2012 16:24
- Geschrieben von Jürgen Vogt
Die Wellen der Empörung schlagen hoch in Haßloch. Es geht dabei um die Ausweisung eines Überschwemmungsgebietes auf der Gemarkung von Neustadts kommunalem Nachbarn im Osten. Die Flächen seien mehr als großzügig bemessen, sagen die Bürgerinnen und Bürger. Zuständige Behörden verweisen darauf, sich mit den Planungen an EU-Richtlinien orientiert zu haben, die längst Eingang in Bundes- und Landesgesetzgebung gefunden hätten.
Fest steht: die Planungen der Oberen Wasserbehörde bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD Süd) hier in Neustadt würde weite Teile der südlichen Gemarkung und fast die Hälfte der bebauten Flächen betreffen. Auch für die Landtagsabgeordneten Brigitte Hayn und Christine Schneider (Vorsitzende im Ausschuss für Umwelt, Forsten, Landwirtschaft, Ernährung und Weinbau) tun sich in diesem Zusammenhang eine Menge Fragen auf, die sie jetzt in zwei Kleinen Anfragen von der Landesregierung beantwortet wissen wollen.
Für die Menschen in Haßloch am wichtigsten dürfte die Antwort auf folgende Frage sein: „Ist die in der Präambel/Artikel 24 der EU-Richtlinie allen Ländern freigestellte Verhältnismäßigkeit auch im Falle von Haßloch und allen anderen noch zu bestimmenden Gebieten gewahrt?“
Den beiden CDU-Politikerinnen geht es bei ihren Anfragen um grundsätzliche Fragen („Welche Gebiete sollen als Überschwemmungsgebiete ausgewiesen werden?“). Genau so machen sie das „Zusammenspiel“ von unterschiedlichen Ebenen innerhalb der Gesetzesfindung und seiner Anwendung zum Thema („Welchen Spielraum haben die Landesregierung bzw. nachgeordnete Behörden bei der Ausweisung von Überschwemmungsgebieten?“). Es geht ihnen um die Menschen, die in dem überplanten Raum wohnen („Welche Auswirkungen hat die Ausweisung von Überschwemmungsgebieten auf die betroffene Bevölkerung?) und um die Entwicklung des Standortes („Welche Einschränkungen für die Entwicklung oder Bewirtschaftung sind bei den ausgeweiteten Überschwemmungsgebieten zu erwarten?“ und „Wie beurteilt die Landesregierung die aus den Vorsorgemaßnahmen mögliche erhebliche Einschränkung der Planungshoheit und der Selbstverwaltungsleistungen der Kommunen?“)
Weiter fragen Hayn und Schneider: „Mit welchen finanziellen Auswirkungen rechnet die Landesregierung, wenn für alle potentiellen und bebauten Überschwemmungsgebiete Vorsorgemaßnahmen für ein 100jährliches Hochwasserereignis getroffen werden müssen?“ Für Kommunen wie für Hauseigentümer und Landbesitzer gleichermaßen wichtig ist die Antwort zu: „Wird sich das Land an diesen Vorsorgemaßnahmen beteiligen?“ und „Wie beurteilt die Landesregierung die mögliche Beeinträchtigung der vom Grundgesetz garantierten privaten und öffentlichen Vermögenswerte?“
Hier können Sie die beiden "kleinen Anfragen" herunterladen.


